Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.2004

Geschäftszahl

2001/14/0128

Rechtssatz

Durch Paragraph 270, BAO in der Fassung vor Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2002, war es nicht ausgeschlossen, jedem Senat eine größere Anzahl von Mitgliedern zuzuweisen, als zur Besetzung des erkennenden Senates erforderlich ist (Hinweis E 15. September 1999, 98/13/0153).