Veräußerungs- bzw Aufgabegewinne iSd § 24 EStG 1988 sind für die Gewerbesteuer nicht anzusetzen (Hinweis Philipp, Kommentar zum GewStG, Tz 6-11).Veräußerungs- bzw Aufgabegewinne iSd Paragraph 24, EStG 1988 sind für die Gewerbesteuer nicht anzusetzen (Hinweis Philipp, Kommentar zum GewStG, Tz 6-11).