Verwaltungsgerichtshof
29.01.2002
2001/14/0074
GRS wie 2001/14/0073 E 29. Jänner 2002 RS 2
Dass keine monatliche Auszahlung erfolgte, sondern die Geschäftsführervergütung jährlich dem Verrechnungskonto gutgeschrieben wurde, ist für die Annahme einer laufenden Entlohnung (noch) ausreichend (Hinweis E 18.7.2001, 2001/13/0084).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/14/0134