Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2004

Geschäftszahl

2001/14/0061

Rechtssatz

Bei einer laufenden Entlohnung (zumal in monatlichen Teilbeträgen) des Gesellschafter-Geschäftsführers liegt kein einnahmenseitiges Wagnis vor, wie es für Unternehmer eigentümlich ist.