Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.2001

Geschäftszahl

2001/14/0006

Rechtssatz

Auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten der GmbH vermag den Geschäftsführer nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt. Der Vertreter hat den Wirtschaftstreuhänder nämlich zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die es ausschließen, dass ihm Steuerrückstände verborgen bleiben.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2001:2001140006.X02