Verwaltungsgerichtshof
22.01.2004
2001/14/0004
GRS wie 99/15/0177 E 3. Juli 2003 RS 5
Was die vom Beschwerdeführer angeführte Tätigkeit als Vortragender betrifft, ist festzuhalten, dass der Mittelpunkt dieser Tätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer gelegen ist (Hinweis E 29. Jänner 2003, 99/13/0074).