Verwaltungsgerichtshof
21.09.2005
2001/13/0232
Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist hinsichtlich der Umsatzsteuer ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt, was zur Folge hat, dass gegen Umsatzsteuerbescheide, die an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind, den einzelnen Mitgliedern dieser Personenvereinigung mangels Berührung ihrer Rechtssphäre kein Beschwerderecht zukommt (Hinweis B 9. März 2005, 2001/13/0189).