Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.2005

Geschäftszahl

2001/13/0162

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/13/0277 E 17. Dezember 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Sachverständigengutachten sind wie jedes andere Beweismittel der freien Beweiswürdigung zugänglich. Die Beweiswürdigung unterliegt insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, als es sich um die Beurteilung handelt, ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, also nicht den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut widersprechen.