Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.07.2001

Geschäftszahl

2001/13/0084

Rechtssatz

Gehaltsanpassungen aufgrund einer schlechten Ertragslage der Gesellschaft lassen für sich allein eine - mit der Geschäftsführertätigkeit verbundene - Erfolgsbestimmtheit der Geschäftsführerbezüge nicht erkennen.