Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.2002

Geschäftszahl

2001/13/0083

Rechtssatz

Die Vereinbarung von erfolgsorientierten Entlohnungssystemen ist bei leitenden Angestellten nicht unüblich (Hinweis E 12.9.2001, 2001/13/0180).