Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.2002

Geschäftszahl

2001/13/0083

Rechtssatz

Bei einem fixen Mindestbezug von 600.000 S jährlich (mit monatlicher Akontierung) liegt kein Wagnis vor, wie es für Unternehmer eigentümlich ist.