Verwaltungsgerichtshof
23.01.2002
2001/13/0083
Die Merkmale, dass der Geschäftsführer seine Tätigkeit ohne jegliche vertragliche Bindung an zeitliche und örtliche Rahmenbedingungen ausübe und keinerlei Regelungen in puncto Urlaubsanspruch oder für den Krankheitsfall bestünden, zählen zu jenen Merkmalen, die für die Beurteilung des Vorliegens von Einkünften nach Paragraph 22, Ziffer 2, Teilstrich 2 EStG 1988 nichts beitragen (Hinweis E 17.10.2001, 2001/13/0104).