Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.07.2001

Geschäftszahl

2001/13/0063

Rechtssatz

Die Höhe der Beteiligung eines Geschäftsführers an seiner Gesellschaft hat Bedeutung ausschließlich für die Frage, ob der Geschäftsführer in seinem Handeln einem fremden Willen unterworfen ist, und ist maßgebend damit allein für die Frage der Weisungsgebundenheit, welche in der Beurteilung der Einkünfteerzielung nach Paragraph 22, Ziffer 2, Teilstrich 2 EStG 1988 aber keine Rolle spielt.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2001/13/0079 E 28. November 2001