Verwaltungsgerichtshof
09.03.2005
2001/13/0062
Erlässe stellen im Grunde des Art. 18 Abs. 1 B-VG keine für den Verwaltungsgerichtshof maßgebende Rechtsquelle dar.Erlässe stellen im Grunde des Artikel 18, Absatz eins, B-VG keine für den Verwaltungsgerichtshof maßgebende Rechtsquelle dar.