Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.2005

Geschäftszahl

2001/13/0039

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/13/0201 E 27. Februar 2002 RS 5

Stammrechtssatz

Die Sachgrundlagenermittlung der Behörde unterliegt der Beurteilung des Verwaltungsgerichtshofes dahin, ob der Sachverhalt genügend erhoben worden ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen.