Verwaltungsgerichtshof
11.05.2005
2001/13/0039
GRS wie 97/13/0201 E 27. Februar 2002 RS 5
Die Sachgrundlagenermittlung der Behörde unterliegt der Beurteilung des Verwaltungsgerichtshofes dahin, ob der Sachverhalt genügend erhoben worden ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen.