Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.2003

Geschäftszahl

2001/12/0116

Rechtssatz

Die entscheidende Frage ist, ob für den Beamten der erstmalige Irrtum der Behörde bei der Anweisung der Verwendungszulage objektiv erkennbar war oder ob er bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßes an Sorgfalt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von ihm fortlaufend bezogenen überhöhten Bezüge hätte haben müssen (Hinweis E 24. April 2002, Zl. 98/12/0168, mwN).