Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.2004

Geschäftszahl

2001/10/0156

Rechtssatz

Der Umstand, dass noch keine Verordnung im Sinne des Paragraph 9, Absatz 3, NÖ NatSchG 2000 erlassen wurde, steht weder einer "negativen" Feststellung im Sinne des Paragraph 10, Absatz 2, leg cit noch der Durchführung der darauf gerichteten Prüfung entgegen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2002/10/0212

2001/10/0081