Verwaltungsgerichtshof
16.04.2004
2001/10/0156
Der Umstand, dass noch keine Verordnung im Sinne des Paragraph 9, Absatz 3, NÖ NatSchG 2000 erlassen wurde, steht weder einer "negativen" Feststellung im Sinne des Paragraph 10, Absatz 2, leg cit noch der Durchführung der darauf gerichteten Prüfung entgegen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0212
2001/10/0081