Verwaltungsgerichtshof
16.04.2004
2001/10/0156
Die Auswahlentscheidung, welche (Eisenbahn-)Verkehrsverbindung errichtet werden soll, ist ohne Zweifel dem Kompetenztatbestand "Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen" zuzuordnen. Dies schließt es nicht von Verfassungs wegen aus, diese Entscheidung unter Naturschutzgesichtspunkten einem Bewilligungsverfahren zu unterziehen. Dabei darf jedoch die vom Bund getroffene Entscheidung nicht unterlaufen werden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0212
2001/10/0081