Verwaltungsgerichtshof
16.04.2004
2001/10/0156
Die Einleitung eines allfälligen naturschutzbehördlichen Genehmigungsverfahrens setzt infolge der Projektgebundenheit dieses Verfahrens das Vorliegen einer weit fortgeschrittenen, bis zur flächenscharfen Festlegung der Trasse gediehenen Eisenbahnplanung voraus. Erst in einem solchen Stadium des eisenbahnrechtlichen Verfahrens kann von einem konkreten Projekt gesprochen werden, an dessen Verwirklichung ein öffentliches Interesse besteht und festgestellt wurde und das auf seine umwelt- und naturrelevanten Auswirkungen geprüft werden könnte.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0212
2001/10/0081