Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.2004

Geschäftszahl

2001/10/0156

Rechtssatz

Die Einleitung eines allfälligen naturschutzbehördlichen Genehmigungsverfahrens setzt infolge der Projektgebundenheit dieses Verfahrens das Vorliegen einer weit fortgeschrittenen, bis zur flächenscharfen Festlegung der Trasse gediehenen Eisenbahnplanung voraus. Erst in einem solchen Stadium des eisenbahnrechtlichen Verfahrens kann von einem konkreten Projekt gesprochen werden, an dessen Verwirklichung ein öffentliches Interesse besteht und festgestellt wurde und das auf seine umwelt- und naturrelevanten Auswirkungen geprüft werden könnte.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2002/10/0212

2001/10/0081