Verwaltungsgerichtshof
16.04.2004
2001/10/0156
Bei der Auslegung des im NÖ NatSchG 2000 nicht definierten Begriffes "Bauwerke, die nicht Gebäude sind ..." ist auf die durch niederösterreichische baurechtliche Vorschriften bestimmte Begriffsbildung zurückzugreifen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0212
2001/10/0081