Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.2004

Geschäftszahl

2001/10/0156

Rechtssatz

Die Berufung auf das Vorsorgeprinzip kann die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Tunnels gebotenen Ermittlungen und Feststellungen - insbesondere in Richtung der Erfahrungswerte im Zusammenhang mit allfälligen Auswirkungen der Errichtung von (Straßen- und Eisenbahn-)Tunnel und von Stollen unter vergleichbaren Verhältnissen - nicht ersetzen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2002/10/0212

2001/10/0081