Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.2004

Geschäftszahl

2001/10/0156

Rechtssatz

Die Frage allfälliger Auswirkungen eines Vorhabens auf geschützte Güter ist nach den Umständen des betreffenden Falles aufgrund einer Prognose zu lösen, die einerseits von der gegenwärtigen Beschaffenheit der Naturgüter, andererseits von Erfahrungswerten bei vergleichbaren Projekten bzw gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgeht vergleiche den hg Beschluss vom 20. Dezember 1999, Zl 99/10/0204).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2002/10/0212

2001/10/0081