Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.2004

Geschäftszahl

2001/10/0156

Rechtssatz

Um Feststellungen über maßgebliche Beeinträchtigungen bestimmter geschützter Güter infolge von Veränderungen des Wasserhaushaltes tragen zu können, bedarf es einer konkreten, auf die Anwendung naturwissenschaftlicher Methoden bzw konkret beschriebene Erfahrungswerte Bezug nehmenden Prognose von Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt in ganz bestimmt umschriebenen Gebieten und damit allenfalls einhergehende Veränderungen der Standortbedingungen bestimmter Lebensräume bzw der Lebensbedingungen bestimmter Tiere und Pflanzen. Diese Prognose muss auf konkrete, die Elemente eines kausalen Zusammenhanges zwischen der Ausführung des Vorhabens und der Veränderungen des Naturhaushaltes in bestimmten Bereichen darlegende Angaben gegründet sein.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2002/10/0212

2001/10/0081