Verwaltungsgerichtshof
16.04.2004
2001/10/0156
Um Feststellungen über maßgebliche Beeinträchtigungen bestimmter geschützter Güter infolge von Veränderungen des Wasserhaushaltes tragen zu können, bedarf es einer konkreten, auf die Anwendung naturwissenschaftlicher Methoden bzw konkret beschriebene Erfahrungswerte Bezug nehmenden Prognose von Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt in ganz bestimmt umschriebenen Gebieten und damit allenfalls einhergehende Veränderungen der Standortbedingungen bestimmter Lebensräume bzw der Lebensbedingungen bestimmter Tiere und Pflanzen. Diese Prognose muss auf konkrete, die Elemente eines kausalen Zusammenhanges zwischen der Ausführung des Vorhabens und der Veränderungen des Naturhaushaltes in bestimmten Bereichen darlegende Angaben gegründet sein.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0212
2001/10/0081