Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.2004

Geschäftszahl

2001/10/0156

Rechtssatz

Ein Beeinträchtigungstatbestand kann dann als verwirklicht angesehen werden, wenn vom Vorhaben ausgehende Auswirkungen "eindeutig und signifikant" im geschützten Gebiet (als Beeinträchtigungen) in Erscheinung treten vergleiche die hg Erkenntnisse vom 20. Dezember 1999, Zl 99/10/0204, und vom 27. März 2000, Zl 97/10/0149).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2002/10/0212

2001/10/0081