Verwaltungsgerichtshof
16.04.2004
2001/10/0156
Der EuGH lehnt die Entscheidung über Vorlagefragen eines nationalen Gerichtes ab, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beurteilung der ihm vorgelegten Frage erforderlich sind vergleiche zuletzt das Urteil vom 5. Februar 2004, C-380/01, Gustav Schneider gegen Bundesminister für Justiz).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0212
2001/10/0081