Verwaltungsgerichtshof
16.04.2004
2001/10/0156
Nach der Rechtsprechung des VfGH vergleiche das Erkenntnis vom 28. Februar 2002, VfSlg 16452) sind Regelungen, die Tatbestände erfassen, die zuvor keiner Eingriffsregelung unterlagen, in verfassungskonformer Auslegung auf weit fortgeschrittene, im Vertrauen auf den Fortbestand der Rechtslage in Angriff genommene Vorhaben nur dann anzuwenden, wenn damit einer neu gewonnenen Einsicht in eine besondere, für die Allgemeinheit unmittelbar zu erwartende Gefahr, die den sofortigen Eingriff in die Rechtsposition rechtfertigt, Rechnung getragen wird.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0212
2001/10/0081