Verwaltungsgerichtshof
26.05.2004
2001/08/0229
GRS wie 99/13/0164 E 22. März 2000 RS 2
(Hier: Diese zum EStG 1988 ergangene Rsp ist auf Grund der im E 21.9.1993, 92/08/0098, hervorgehobenen Parallelität der Regelungen auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung heranzuziehen.)
Die Lohnsteuerbeitragspflicht und Dienstgeberbeitragspflicht aus dem Titel eines Sachbezuges durch private Nutzung eines arbeitgebereigenen Fahrzeuges kann nur dann verneint werden, wenn ein ernst gemeintes Verbot von Privatfahrten durch den Arbeitgeber vorliegt, was nur der Fall ist, wenn der Arbeitgeber auch für die Wirksamkeit seines Verbotes vorsorgt (Hinweis E 15.11.1995, 92/13/0274, VwSlg 7045 F/1995).