Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.2004

Geschäftszahl

2001/08/0158

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0349 E 22. Jänner 1991 VwSlg 13359 A/1991 RS 14

Stammrechtssatz

Die wöchentliche Abrechnungsverpflichtung, die zur Überprüfung der Provisionsgrundlagen dient, kann nicht als Kontrollrecht in bezug auf arbeitsbezogenes Verhalten gedeutet werden.