Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.2004

Geschäftszahl

2001/08/0158

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1806/51 E 8. Juni 1953 VwSlg 3011 A/1953 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von Vertretern sind Merkmale wie die Zuweisung eines bestimmten Tätigkeitsgebietes oder Kundenkreises, die Weisungsgebundenheit, das Konkurrenzverbot, der Bezug eines Fixums oder einer Spesenvergütung, die Verfügung über eigene Betriebsstätte und Betriebsmittel maßgebend.