Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.08.2004

Geschäftszahl

2001/08/0154

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/08/0341 E 17. Oktober 1996 RS 1

Stammrechtssatz

Sonderzahlungen sind Leistungen des Arbeitgebers, die abweichend von den normalen Entlohnungsterminen erfolgen. Sie sind im allgemeinen gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern werden aufgrund des Kollektivvertrages oder des Individualarbeitsvertrages geschuldet (Hinweis E 8.2.1994, 93/08/0219). Nur aus diesen Bestimmungen ist abzulesen, ob überhaupt Ansprüche auf Urlaubsremuneration und Weihnachtsremuneration bestehen, unter welchen näheren Bedingungen und Voraussetzungen und in welchem Umfang sie gewährt werden und wann sie fällig sind. Ein allgemeiner Rechtssatz, daß Sonderzahlungen für entgeltfreie Zeiträume nicht gebühre, besteht nicht (anders OGH 90b A 38/94).