Verwaltungsgerichtshof
05.06.2002
2001/08/0107
Betrachtet man die Pflichtversicherung nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG im Verhältnis zu jener nach Paragraph 4, Absatz 4, legcit, so ist es begrifflich auszuschließen, dass gleichzeitig ein abhängiges Dienstverhältnis und ein freier Dienstvertrag vorliegen können. Paragraph 4, Absatz 6, ASVG bringt auch insoweit eine Klarstellung, dass auch eine Formalversicherung nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, im Zusammenhang mit Paragraph 21, ASVG (die gemäß Paragraph 21, Absatz 3, ASVG die Wirkung einer Pflichtversicherung hat) für die Dauer ihres Bestehens der Pflichtversicherung nach Paragraph 4, Absatz 4, ASVG vorgeht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/08/0135
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/08/0203 E 7. September 2005
2002/08/0204 E 7. September 2005