Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.06.2002

Geschäftszahl

2001/08/0107

Rechtssatz

Betrachtet man die Pflichtversicherung nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG im Verhältnis zu jener nach Paragraph 4, Absatz 4, legcit, so ist es begrifflich auszuschließen, dass gleichzeitig ein abhängiges Dienstverhältnis und ein freier Dienstvertrag vorliegen können. Paragraph 4, Absatz 6, ASVG bringt auch insoweit eine Klarstellung, dass auch eine Formalversicherung nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, im Zusammenhang mit Paragraph 21, ASVG (die gemäß Paragraph 21, Absatz 3, ASVG die Wirkung einer Pflichtversicherung hat) für die Dauer ihres Bestehens der Pflichtversicherung nach Paragraph 4, Absatz 4, ASVG vorgeht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2001/08/0135

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2002/08/0203 E 7. September 2005

2002/08/0204 E 7. September 2005