Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.2005

Geschäftszahl

2001/08/0097

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/08/0200 E 16. Mai 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Grundvoraussetzung für die Annahme persönlicher Abhängigkeit iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG (und damit für ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) ist die persönliche Arbeitspflicht. Fehlt sie, dann liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis schon deshalb nicht vor.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2001/08/0098