Verwaltungsgerichtshof
16.05.2001
2001/08/0046
Bescheide nach Paragraph 56, AVG sind individuelle, hoheitliche Erledigungen der Verwaltungsbehörde, durch die in bestimmten Verwaltungssachen in einer förmlichen Weise über Rechtsverhältnisse materiellrechtlicher oder formellrechtlicher Art abgesprochen wird, sei es dass Rechtsverhältnisse festgestellt, sei es, dass sie gestaltet werden (Hinweis E 27. November 1986, 86/08/0143).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2001/08/0047
Besprechung in:
ZfV 2002, 31-36;