Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.2004

Geschäftszahl

2001/08/0026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/08/0213 E 31. Jänner 1995 VwSlg 14216 A/1995 RS 8 (Hier: Nichtgebrauch der vertraglich zugesicherten Berechtigung an Werbemittelverteiler, sich generell vertreten zu lassen)

Stammrechtssatz

Ein festgestellter Nichtgebrauch von der einem Beschäftigten verbal eingeräumten Berechtigung, sich generell vertreten zu lassen, ist bei der (unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden) Klärung der Frage mitzuberücksichtigen, ob dem Beschäftigten auch tatsächlich rechtswirksam eine generelle Vertretungsbefugnis eingeräumt wurde, oder ob es sich hiebei nur um eine "Scheinvereinbarung" handelte (Hinweis E 25.1.1994, 92/08/0226).