Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.2004

Geschäftszahl

2001/08/0026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/02/0216 B 24. November 1993 RS 3

Stammrechtssatz

Die bloß auf Mutmaßungen gegründeten Zweifel des Beschuldigten an der Vollständigkeit der Protokollierung genügen für einen Gegenbeweis nicht (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 04te Aufl; Paragraph 47, AVG E 6 und 7).