Verwaltungsgerichtshof
18.09.2002
2001/07/0172
Die Richtlinie 75/442/EWG in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG (Abfall-Richtlinie) enthält eine Begriffsbestimmung des Abfalls. Danach bedeutet "Abfall" alle Stoffe oder Gegenstände, die unter die im Anhang römisch eins aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/07/0040 E 15. September 2005