Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.2002

Geschäftszahl

2001/07/0169

Rechtssatz

Eine mögliche Verschmutzung des Grundwassers durch ein zur Bewilligung beantragtes Projekt verschafft dem Grundeigentümer Parteistellung im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren.