Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2002

Geschäftszahl

2001/07/0125

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/07/0014 E 27. Juni 2002 RS 5

(Hier: In Paragraph 4, Absatz 2, Tir AWG 1990 findet sich eine Darstellung umweltrelevanter Schutzgüter, die bei der Verwertung bzw Verwendung von Abfällen nicht beeinträchtigt werden dürfen.)

Stammrechtssatz

Eine zulässige Verwendung oder Verwertung iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990 ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn durch diese Verwendung oder Verwertung die Beeinträchtigung umweltrelevanter Schutzgüter zu besorgen ist (Hinweis E 10.8.2000, 2000/07/0031).