Verwaltungsgerichtshof
08.07.2004
2001/07/0110
GRS wie 2002/16/0271 E 30. April 2003 RS 1
(Hier nur der letzte Satz; betreffend eine Beitragsschuld iSd Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2, ALSAG 1989)
Für die Frage des Entstehens der Steuerschuld im Bereich des KVG ist die Generalklausel des Paragraph 4, Absatz eins, BAO anzuwenden (Hinweis E 29.1.1996, 95/16/0199). Danach entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Der Zeitpunkt, an dem die Steuerschuld - grundsätzlich - entsteht, ist auch für die Beurteilung der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung von Bedeutung.