Verwaltungsgerichtshof
08.07.2004
2001/07/0110
Eine Verletzung des Parteiengehörs liegt auch dann vor, wenn die belBeh ihre Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten stützt, zu welchem sie dem Bf keine Gelegenheit zur Stellungnahme iSd Paragraph 45, Absatz 3, AVG gegeben hat, wobei die Einholung einer solchen Stellungnahme auch dann nicht entbehrlich ist, wenn dem Bf dieses Gutachten aus einer "Vorbegutachtung" oder einem anderen Verfahren bekannt gewesen ist.