Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.2004

Geschäftszahl

2001/07/0110

Rechtssatz

Eine Verletzung des Parteiengehörs liegt auch dann vor, wenn die belBeh ihre Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten stützt, zu welchem sie dem Bf keine Gelegenheit zur Stellungnahme iSd Paragraph 45, Absatz 3, AVG gegeben hat, wobei die Einholung einer solchen Stellungnahme auch dann nicht entbehrlich ist, wenn dem Bf dieses Gutachten aus einer "Vorbegutachtung" oder einem anderen Verfahren bekannt gewesen ist.