Verwaltungsgerichtshof
23.05.2002
2001/07/0109
GRS wie 99/07/0214 E 13. April 2000 RS 1
Nach stRsp des VwGH ist für die Vorschreibung von Maßnahmen nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG bereits der Eintritt einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung ausreichend. Es genügt demnach, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit einer Gewässerverunreinigung zu rechnen ist (Hinweis E 28.3.1996, 93/07/0163).