Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2002

Geschäftszahl

2001/07/0103

Rechtssatz

In einem Verfahren iSd Paragraph 32, Absatz eins, AWG 1990 in der Fassung 1998/I/151 ist es zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmales der Verunreinigung über das unvermeidliche Ausmaß hinaus nicht erforderlich, dass es bereits tatsächlich zu einer Grundwasserverunreinigung gekommen ist, sondern genügt die Möglichkeit einer solchen Verunreinigung (Hinweis E 18. Jänner 2001, 2000/07/0217).