Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.2003

Geschäftszahl

2001/07/0088

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/06/0063 E 25. Oktober 2000 RS 6

Stammrechtssatz

In einem fortgesetzten Verfahren dürfen die selben Sachverständigen tätig werden wie im vorangegangenen Verwaltungsverfahren, ohne dass dies einen Grund für die Annahme einer Befangenheit bildet (Hinweis E 10.10.1989, 89/05/0118).