Verwaltungsgerichtshof
21.01.2003
2001/07/0088
GRS wie 99/06/0063 E 25. Oktober 2000 RS 6
In einem fortgesetzten Verfahren dürfen die selben Sachverständigen tätig werden wie im vorangegangenen Verwaltungsverfahren, ohne dass dies einen Grund für die Annahme einer Befangenheit bildet (Hinweis E 10.10.1989, 89/05/0118).