Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2001

Geschäftszahl

2001/07/0084

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0198 B 29. Oktober 1996 RS 1

Stammrechtssatz

Im Verfahren zur Genehmigung eines Versuchsbetriebes nach Paragraph 29, Absatz 8, AWG 1990 kommt außer dem Antragsteller niemandem Parteistellung zu, was dazu führt, daß auch niemand die Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts geltend machen kann (Hinweis B 20.7.1995, 95/07/0090; B VfGH 27.2.1996, B 1709/95).