Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2001

Geschäftszahl

2001/07/0084

Rechtssatz

Durch die ausschließliche Behauptung, Verfahrensrechte seien verletzt worden, ohne dass aufgezeigt wird, welchen Einfluss dies auf materielle Rechte haben sollte, kann keine zur Aufhebung eines angefochtenen Bescheides führende Rechtswidrigkeit aufgezeigt werden, da die Verfahrensrechte einer Partei nur so weit reichen wie ihre materiellen Rechte (Hinweis E 27. Juni 1996, 93/06/0116).