Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.07.2002

Geschäftszahl

2001/07/0043

Rechtssatz

Bei dem aus Abfällen erzeugten Regelbrennstoff ist dann vom Vorliegen von Abfall im subjektiven Sinn auszugehen, wenn die Bf hinsichtlich des von ihr eigens erzeugten Brennstoffes überwiegend Entledigungsabsicht hat.