Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.2003

Geschäftszahl

2001/06/0143

Rechtssatz

Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer eins, Stmk. BauG 1995 gewährt im Zusammenhang mit der Widmungskategorie "Allgemeines Wohngebiet" gemäß Paragraph 23, Absatz 5, Litera b, Stmk. ROG 1974 nur insoweit einen Immissionsschutz, als es sich um sonstige Gebäude im Sinne dieser Bestimmung handelt, die keine Wohnbauten sind.