Verwaltungsgerichtshof
18.06.2003
2001/06/0143
Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer eins, Stmk. BauG 1995 gewährt im Zusammenhang mit der Widmungskategorie "Allgemeines Wohngebiet" gemäß Paragraph 23, Absatz 5, Litera b, Stmk. ROG 1974 nur insoweit einen Immissionsschutz, als es sich um sonstige Gebäude im Sinne dieser Bestimmung handelt, die keine Wohnbauten sind.