Verwaltungsgerichtshof
20.03.2003
2001/06/0094
GRS wie 98/06/0237 E 21. September 2000 RS 1
Ob eine Werbeeinrichtung in ihrem Erscheinungsbild im Ortsbild, Straßenbild und/oder Landschaftsbild eine Störung verursacht, ist unter Beiziehung eines Sachverständigen zu beurteilen, der die konkrete örtliche Situation zu beschreiben hat.