Verwaltungsgerichtshof
08.05.2002
2001/04/0043
Die tatbestandsmäßige in der Eigenart der strafbaren Handlung und der Persönlichkeit des Verurteilten begründete Befürchtung der Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes "Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers" sowie "Handelsgewerbe gemäß Paragraph 124, Ziffer 10, GewO 1994" manifestiert sich bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilungen gemäß Paragraph 133, Absatz eins,, Absatz 2, erster Fall StGB und Paragraph 298, Absatz eins, StGB.