Verwaltungsgerichtshof
07.11.2005
2001/04/0040
GRS wie 96/04/0005 E 18. Juni 1996 RS 4
Hier mit dem Zusatz: Ungeachtet des vordargestellten, nach dem Gesetz für die Auflagenvorschreibung vorgegebenen Rahmens hat die Behörde im Einzelfall auch zu prüfen, mit welcher am wenigsten einschneidenden Vorkehrung das Auslangen gefunden werden kann (Hinweis auf das E vom 24. Jänner 2001, Zl. 99/04/0229, und die dort zitierte Vorjudikatur).
Der mit der Erfüllung einer Auflage zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung verbundene Aufwand kann niemals außer Verhältnis zu dem damit angestrebten Erfolg stehen (Hinweis E 19.12.1995, 95/04/0120).